Durch die Erfahrung des Trägers in der langjährigen Arbeit mit psychisch kranken Menschen, kann sich unser Hilfsangebot auf die jeweilige Erkrankung einstellen.

Sind weitere Institutionen wie z.B. der psychiatrischen/psychotherapeutischen Versorgung am Hilfeprozess beteiligt, findet eine kontinuierliche Zusammenarbeit statt, um Aufgaben und Zuständigkeiten genau abzugrenzen, sich regelmäßig zum Stand der Entwicklung auszutauschen und in der fachlichen Herangehensweise eine gemeinsame Basis zu finden.

Die Hilfe wird nach Bedarf auf den Einzelfall zugeschnitten und kann sowohl ambulant als auch teilstationär durchgeführt werden.

Therapeutisch betreutes Einzelwohnen (BEWSB) für suchtmittelabhängige junge Volljährige/Erwachsene (18-27 Jahre) nach §§ 53, 54 SGB XII  

Das Angebot richtet sich an junge, erwachsene, seelisch beeinträchtigte Menschen mit psychischer Störung. Das Vorliegen einer Suchterkrankung (Abhängigkeitssyndrom z.B. Alkohol und/oder illegale Substanzen) ist Voraussetzung. Besonders junge Volljährige, die vormals im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung vom Träger unterstützt wurden oder die eine Langzeittherapie abgeschlossen haben und im Rahmen der Nachsorge ihren Lebensmittelpunkt nach Pankow verlegen möchten, sollen von dem Angebot profitieren. Möglicherweise bestehen zusätzliche psychiatrische Erkrankungen (Doppeldiagnosen z.B. Depressionen, Psychosen), die sofern nicht akut klinisch behandelbar im Rahmen von Anbindung an zuständige Hilfesysteme (psychiatrische Ärzte, Therapeuten, Selbsthilfegruppen etc.) aufgefangen werden. Voraussetzung ist eine Mindestbereitschaft den Konsum kritisch zu betrachten. In der Begleitung abhängiger Menschen geht es darüber hinaus um die Unterstützung einer gesunden Autonomieentwicklung, die Entwicklung einer realistischen Zukunftsperspektive und die Stärkung sowohl der Selbstständigkeit, als auch gleichzeitig der Beziehungsfähigkeit gegenüber anderen SozialistationspartnerInnen.

Der teenex e.V. bietet im Rahmen des BEWSBs Sozialpsychiatrische Leistungen zur Selbstversorgung (Bereich Wohnen, Wirtschaften), zur Tagesgestaltung und Kontaktfindung, zur Förderung von Beschäftigung, Arbeit und Ausbildung, im Zusammenhang mit den Beeinträchtigungen aufgrund der psychischen Erkrankung und zur Koordination durch eine therapeutische Bezugsperson sowie Behandlungsplanung und Abstimmung an.

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet ist und daher die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Das Angebot richtet sich an schwerpunktmäßig an Jugendliche mit riskantem Suchtmittelkonsum bzw. Suchtmittelabhängigkeit (stoffgebundene und –ungebundene Süchte) und deren Eltern, sofern sie aufgrund dieser oder einer anderen psychischen Erkrankung der oben genannten Personengruppe zuzuordnen sind.